Hat Rimoldi fahrlässig oder gar vorsätzlich Wahlkampfmanipulation gemacht?

Das Wahlsystem mit den Wahlzetteln ist für viele nicht durchsichtig, das heisst viele wissen gar nicht, wie panaschieren usw. geht. Hat Rimoldi dies zu seinen Gunsten ausgenutzt? Das wird wohl die Staatsanwaltschaft entscheiden müssen. Dass der Jurist im Vorstand von MassVoll nicht interveniert hat, ist eigentlich keine Rätsel, sondern eher eine logische Schlussfolgerung. siehe unten. Es wird aber den ganzen Vorstand tangieren, denn alle tragen die gemeinsame Verantwortung. Könnte dies für den ersten Knatsch im MV Vorstand führen? Holt schon mal Popcorn …

Wie die Wahl und die Stimmengebung genau funktioniert, soll an dieser Stelle nicht diskutiert werden. Seine mutmassliche Straftat (noch gilt die Unschuldsvermutung) jedoch ausführlich.

Was ist geschehen?

So wirbt Rimoldi (es ist davon auszugehen, dass er auch hier in Eigenregie und ohne Absprache gewirkt hat) auf allen möglichen Kanälen und auf der MV Website:

Diese Aussage hat es in sich:

Im Strafgesetzbuch steht diesbezüglich nicht eindeutig, welcher Artikel 279ff verletzt wurde. Dies muss wohl vom Staatsanwalt ermittelt werden. Laut Anzeige des Juristen geht er von irreführender Wahlanleitung aus.

https://12ft.io/www.blick.ch/politik/nationalratswahlen/wegen-wahlanleitung-strafanzeige-gegen-rimoldi-und-mass-voll-id19048202.html

Grundsätzlich ist hier ein Schuldspruch ausstehend. Aber dies darf nicht gemacht werden. Es müsste genauer definiert werden, was man machen muss, um MV zu wählen. Also nur ein zusätzlicher Satz: Um MassVoll die volle Stimme zu geben… Wäre ja eigentlich gar nicht so schwer?!

Aber nun ist einmal mehr klar: Rimoldi darf keine Stimmen erhalten, denn wir haben schon genügend nicht brauchbare lobbygesteuerte und „psychisch angeschlagene“ Politiker in Bern und in den Kantonsregierungen.

Aber ja, natürlich sind dann immer die anderen Schuld, wenn es denn nicht klappt: